Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? – Hier haben Sie die Möglichkeit vertraulich oder anonym auf Missstände und Verdachtsmomente innerhalb des Unternehmens oder in Bezug auf Geschäftspartner hinzuweisen. Dazu zählen z. B. Belästigung, Diskriminierung, Korruption, Interessenskonflikte etc.

Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit einen Hinweis an unsere interne Meldestelle abzugeben:

Hinweis abgeben

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Hinweise bei einer externen Meldestelle einzureichen. Eine zentrale externe Meldestelle wurde beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten geführt. Weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html). Zudem existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Hinweisgeber sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien befürchtet werden, die Meldung an die interne Meldestelle bevorzugen.


Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Haben Sie Informationen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken beziehungsweise zu Verletzungen unserer Sorgfaltspflichten erlangt, so können Sie hierzu unter folgendem Link eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeben:

Beschwerde einreichen

Nähere Informationen können Sie unserer Verfahrensordnung entnehmen.

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