Rauchmelder – Ihr Leben in sicherer Hand

Rauchmelder – Ihr Leben in sicherer Hand

Rauchmelder können Leben retten, daher ist die bestehende Rauchmelderpflicht in Deutschland berechtigt! Damit es aber gar nicht erst zu einem Feuer oder Rauchentwicklung kommen kann, sollten Sie einige Brandschutz-Tipps beachten.

Rauch ist häufig gefährlicher als Feuer

Wussten Sie, dass viele Brandopfer nicht in den Flammen sterben, sondern an giftigem Rauch, der sie meist im Schlaf überrascht? Rauch und tödliches Kohlenmonoxid (CO) wecken nicht auf, sondern führen schnell zur Bewusstlosigkeit.

Die meisten Brände beginnen zwischen 19:00 und 7:00 Uhr. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr werden die meisten Menschen im Privatbereich dadurch verletzt oder gar getötet. Laut einer Statistik von 2015 gibt es jährlich ca. 400 Brandtote. Hiervon sterben 90 % der Opfer an einer Rauchgasvergiftung.

Brandrauch

  • wirkt einschläfernd und erstickend
  • ist ein Atemgift
  • ist heiß und nimmt die Sicht
  • führt zu Orientierungslosigkeit, Panik und Angst
  • kommt lautlos durch jede Öffnung und ist tödlich!

Durch eine rechtzeitige Warnung können Todesfälle jedoch vermieden werden. Einen Rauchmelder überhört man sicher nicht so schnell.

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Neu- und Umbauten sind mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Ausstattung von Bestandsbauten gelten zum Teil noch Übergangsfristen.

Beachten Sie hierzu die aktuelle Landesbauordnung für Ihr Bundesland.

In welchen Räumen sollten Rauchmelder angebracht werden?

Um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz zu erhalten, müssen Rauchmelder in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren (Fluchtwegsicherung) angebracht werden.

Optimalen Schutz erhalten Sie mit zusätzlichen Geräten in Wohnzimmer, Kellerraum, Garage sowie Heizungsraum und Dachboden.

Wer darüber hinaus in der Küche und dem Badezimmer spezielle Rauchmelder für diese Räume installiert, hat einen zusätzlichen Sonderschutz und ist bestens für den Notfall gerüstet.

Rauchmelder in der Wohnung

Quelle: https://ff-menden.de/buerger-ecke/rauchmelder/

Für den Einbau der Geräte sind im Übrigen die Eigentümer verantwortlich. Wer zur Miete wohnt, sollte im Mietvertrag eine Vereinbarung über die Anbringung, Wartung und Pflege der Rauchmelder finden. In der aktuellen Bauordnung für Ihr Bundesland ist die gesetzliche Vorschrift zur Anbringung von Rauchmeldern genau geregelt.

Rauchmelder im Haus verteilen

Quelle: https://ff-menden.de/buerger-ecke/rauchmelder/

Gängige Rauchmelderarten

Wer sich mit dem Thema Rauchmelder intensiver auseinandersetzt, stellt schnell fest, dass es die unterschiedlichsten Rauchmelderarten gibt. Der deutsche Standard für den privaten Bereich ist der optische Rauchmelder sowie der CO-Kohlenmonoxidmelder.

Optischer Rauchwarnmelder

Optische Rauchwarnmelder funktionieren nach dem Streulichtverfahren und verfügen im Inneren über eine Lichtquelle und ein Fotoelement. Im normalen Zustand wird ein Infrarotstahl von der Lichtquelle abgestrahlt, der nicht auf das Fotoelement trifft. Kommt Rauch in die Gerätekammer, wird das Licht gestreut und auf das Fotoelement reflektiert, der Alarm wird ausgelöst.

Da das Fotoelement so im Rauchmelder verbaut ist, dass kein Licht von außen eindringen kann, wird ein Fehlalarm durch Störlicht vermieden.

Kohlenmonoxidmelder (CO-Melder)

CO-Melder dienen der Überwachung der Umgebungs- und Raumluft beim Betrieb von Kohle-, Holz- und Gasöfen, sowie offenen Kaminen und Gasthermen im Wohnbereich. Besonders geeignet sind diese Melder auch im Camping- und Bootsbereich, überall dort, wo Gasheizungen mit flexiblen Abluftsystemen zum Einsatz kommen. Sie messen den Kohlenmonoxidgehalt in der Umgebungsluft, was bei Feuerstellen und bei schadhaften Abzugssystemen freigesetzt wird. CO (Kohlenmonoxid) ist ein lebensgefährliches Gas für Mensch und Tier. Es ist geruchs-, geschmackslos und unsichtbar.

Für bestimmte Personenkreise (z. B. Hörgeschädigte) hält der Fachhandel auch andere Rauchmeldertypen bereit. Lassen Sie sich hierzu im Fachhandel beraten.

Empfehlung für den „Hausgebrauch“

Ein optischer Rauchmelder ist für die eigenen vier Wände sicher am geeignetsten. Achten Sie darauf, dass der Rauchmelder über einen Testknopf verfügt, damit das Gerät auch gewartet werden kann.

Batteriebetriebene Rauchmelder bleiben auch bei einem Stromausfall in Betrieb. Ein Batteriewechsel wird durch ein akustisches Signal angezeigt.

Vernetzte Rauchmelder bieten zusätzlichen Schutz, da nach Auslösung des Gerätes am Brandherd auch alle anderen Geräte auslösen.

Achten Sie beim Kauf auf die Prüfzeichen VDS, GS oder das CE-Zeichen, da diese Geräte einen garantierten Schutz aufweisen.

Wer immer noch unschlüssig ist, wo er Rauchmelder in Wohnung oder Haus anbringen soll und welche Rauchmelder wirklich Sinn machen, kann sich auch bei der örtlichen Feuerwehr beraten lassen.

Rauchmelder regelmäßig warten

Damit Sie sich jederzeit auf Ihre Rauchmelder verlassen können, vergessen Sie nicht, diese regelmäßig (jährlich) zu Warten! Die Angaben der Hersteller der jeweiligen Melder, sowie die Bedienungsanleitung sind zu beachten!

Denken Sie auch daran, die Rauchmelder regelmäßig, am besten wöchentlich, zu testen.

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1 Kommentare

  • Auch ich halte es für sinnvoll sowohl in den Räumen, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Rauchmelder installieren zu lassen, als auch in den Badezimmern. Schließlich verbringt man auch dort täglich nicht wenig Zeit. Unsere Rauchmelder zeigen durch kurzes Blinken in sporadischen Zeitabständen, dass sie einwandfrei funktionieren. Hört das Blinken auf, so wissen wir, dass der Rauchmelder von Fachleuten für Elektroanlagen gewartet werden muss.
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